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Kanzlei-Blog Ulrich Weber & Partner

Arbeitnehmer:innen haben ein Recht auf Unerreichbarkeit in der Freizeit

Das Thema „Arbeitszeit“ ist in der arbeitsrechtlichen Praxis weiterhin hochaktuell. Wir haben uns dazu in diesem Blog insbesondere im letzten halben Jahr auch schon wiederholt geäußert. Nun hat das Landes­ar­beits­ge­richt Schleswig-Holstein die Begründung zu einem Urteil vom 27.09.2022 (1 Sa 39 öD/22) veröffentlicht, das einen weiteren interessanten Beitrag zu der anhaltenden Diskussion liefert, wie der Begriff der „Arbeitszeit“ modern zu interpretieren ist und wie die Abwägung zwischen den Vorteilen der Digitalisierung und den schutzbedürftigen Belangen der Arbeitnehmer:innen sachgerecht zu treffen ist. Alles was dazu wichtig ist, fasst Herr Rechtsanwalt Christian Kaiser zusammen.

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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! - BAG entscheidet zur Vergütung von Rettungsassistent in Teilzeit

Die Lohngerechtigkeit spielt ja in vielen Rechtsstreitigkeiten eine große Rolle. Wie gerecht und vor allem gleich muss die Belegschaft vergütet werden? Das Bundesarbeitsgericht hat sich in dem Urteil vom 18.01.2023 (5 AZR 108/22) mit der Frage der Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung auseinandergesetzt und dem dortigen Kläger Recht gegeben. Der Partner der Kanzlei, Herr Rechtsanwalt Daniel Hartmann berichtet von dem Fall. Er erklärt, was für die Praxis wichtig ist.

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Grundsatzentscheidung des BAG: Versetzung ins Ausland grundsätzlich zulässig! Zündstoff für zukünftige Umstrukturierungs- und Trennungsprozesse?

Kurz vor Jahresende hatte das Bundesarbeitsgericht am 30. November 2022 (5 AZR 336/21) über die Frage zu entscheiden, ob der Arbeitgeber auch dazu berechtigt sein kann den Arbeitnehmer anzuweisen, seine Arbeitsleistung von einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus zu erbringen. Herr Rechtsanwalt Hans Reinholz fasst die Entscheidung zusammen und berichtet über die Folgen für die Praxis in Vertragsgestaltung und bei Trennungswunsch.

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Bundestag beschließt Hinweisgeberschutzgesetz - Was müssen Unternehmen jetzt wissen?

Das Hinweisgeberschutzgesetz dient der nationalen Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Ziele der Richtlinie sind der Schutz der meldenden Person vor Repressalien nach einer Meldung, wie etwa arbeitsrechtliche Maßnahmen. Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeiter müssen ab Verkündung des Gesetzes dazu binnen drei Monaten ein Hinweisgebersystem einrichten und betreiben. Andernfalls droht ein empfindliches Bußgeld. Katharina Meyer-Renkes fasst das wichtigste zusammen.

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Kein Verfall und auch keine Verjährung von Urlaubsansprüchen, wenn der Arbeitgeber seine Unterrichtungsobliegenheit verletzt!

Mit zwei Entscheidungen vom 20. Dezember 2022 (BAG, Urteil vom 20. Dezember 2022 – Az.: 9 AZR 266/20; Az.: 9 AZR 245/19) hat das BAG klargestellt, dass Urlaub nur verjährt bzw. verfällt, wenn Unternehmen vorher ihre Beschäftigten darauf hingewiesen haben, dass ihnen Urlaub zusteht, der bei fehlender Inanspruchnahme verfällt. Fehlt es hieran, können auch noch Ansprüche aus früheren Jahren geltend gemacht werden.

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