UNSERE MANDATE

Betriebsräte

 
 

Unsere "Betriebsratsspezialisten" betreuen seit Jahren eine Vielzahl von Betriebsratsgremien in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen quer durch alle Branchen

Sie stehen sowohl zur schnellen Klärung auftretender Probleme am Telefon als auch für die Erstellung von Gutachten, Betriebsvereinbarungen und natürlich zur Verhandlung innerhalb und außerhalb von Einigungsstellen zur Verfügung. Wir kennen die Probleme, einerseits Arbeitnehmerinteressen engagiert zu vertreten, andererseits aber auch einen Blick für das wirtschaftlich "Machbare" haben zu müssen und bei konkreten Entscheidungen beides möglichst in Einklang zu bringen.

Was sind das für Menschen, die sich – zumindest soweit nicht freigestellt – zusätzlich zu ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen bereit erklären, Arbeitnehmerinteressen im Betrieb zu vertreten, wohl wissend, dass ein solches Engagement nicht immer auf große Begeisterung beim Arbeitgeber stößt. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht, Konflikte mit dem Arbeitgeber bleiben nicht aus und die Erwartungen der Mitarbeiter sind enorm. Darüber hinaus müssen sich Betriebsräte ein hohes Maß an juristischem, wirtschaftlichem und auch psychologischem Sachverstand aneignen, um ihren Job ordentlich zu erledigen. Hierbei sind die Rechtsanwälte der Kanzlei Ulrich Weber & Partner mbB gerne behilflich. 

Große Herausforderungen bedürfen einer ebenso engagierten Unterstützung und Hilfestellung, die wir im Rahmen unserer Kompetenz gerne leisten und zur Verfügung stellen. Wir wissen um die Notwendigkeit, auch mal ganz schnell eine Auskunft zu benötigen, bevor ein entsprechender Beschluss gefasst werden kann und lassen die von uns betreuten Betriebsräte natürlich nicht hängen. 

Auch im Rahmen von Schulungen für Betriebsratsgremien, seien sie neu gewählt oder schon alte Hasen, stehen wir zur Verfügung. Ob Grundlagenseminare oder Vertiefungen zu speziellen betrieblichen Problemen, wir schneiden die Schulungen auf die Wünsche des Betriebsrats zu.