Die Lohngerechtigkeit spielt ja in vielen Rechtsstreitigkeiten eine große Rolle. Wie gerecht und vor allem gleich muss die Belegschaft vergütet werden? Das Bundesarbeitsgericht hat sich in dem Urteil vom 18.01.2023 (5 AZR 108/22) mit der Frage der Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung auseinandergesetzt und dem dortigen Kläger Recht gegeben. Der Partner der Kanzlei, Herr Rechtsanwalt Daniel Hartmann berichtet von dem Fall. Er erklärt, was für die Praxis wichtig ist.
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