Das Thema „Arbeitszeit“ ist in der arbeitsrechtlichen Praxis weiterhin hochaktuell. Wir haben uns dazu in diesem Blog insbesondere im letzten halben Jahr auch schon wiederholt geäußert. Nun hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein die Begründung zu einem Urteil vom 27.09.2022 (1 Sa 39 öD/22) veröffentlicht, das einen weiteren interessanten Beitrag zu der anhaltenden Diskussion liefert, wie der Begriff der „Arbeitszeit“ modern zu interpretieren ist und wie die Abwägung zwischen den Vorteilen der Digitalisierung und den schutzbedürftigen Belangen der Arbeitnehmer:innen sachgerecht zu treffen ist. Alles was dazu wichtig ist, fasst Herr Rechtsanwalt Christian Kaiser zusammen.
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