Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch einen Arzt ist von der Rechtsprechung über viele Jahre hinweg – überspritzt gesagt - nahezu für absolut erklärt worden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dann mit einem Urteil vom 8. September 2021 (Aktenzeichen 5 AZR 149/21) jedoch eine erste wesentliche Kerbe in den Beweiswert der AUB geschlagen, indem es feststellte, dass der Beweiswert der AUB insbesondere dann erschüttert sein kann, wenn ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis selbst kündigt, am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben wird und die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. Die Instanzgerichte haben sich in der Folge immer häufiger mit derartigen Fallgestaltungen zu beschäftigen, in denen Arbeitnehmer ihre Ansprüche auf Entgeltfortzahlung einklagen (müssen). Welche Aspekte dabei von den Gerichten beleuchtet und wie bewertet werden, wird nachfolgend anhand einiger Entscheidungen durch Rechtsanwalt Christian Kaiser zusammengefasst werden.
WeiterlesenMöchte der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer versetzen, so muss er zuvor den zuständigen Betriebsrat anhören und um Zustimmung bitten. Dabei kann der Begriff der „Versetzung“ sowohl eine räumliche Veränderung als auch die Zuweisung ganz oder teilweiser neuer Aufgaben umfassen. Aufgabe des Betriebsrats ist es dann, zu prüfen, ob diese Versetzung für den Betroffenen oder für andere Arbeitnehmer zu Nachteilen führt, die in Abwägung mit den Interessen des Arbeitgebers nicht gerechtfertigt sind. So sagt es § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In einem Beschluss in einem betriebsverfassungsrechtlichen Verfahren, datierend vom 11. Oktober 2022 (Az. 1 ABR 18/21), dessen ausführliche Begründung kürzlich veröffentlicht worden ist, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) noch einmal daran erinnert, welche Bedeutung es dem Wort „vor“ in dem gesamten Kontext der §§ 99 bis 101 BetrVG beimisst. Diese wichtige Entscheidung und die Folgen für die Praxis fasst Rechtsanwalt Christian Kaiser hierzusammen.
WeiterlesenDas Thema „Arbeitszeit“ ist in der arbeitsrechtlichen Praxis weiterhin hochaktuell. Wir haben uns dazu in diesem Blog insbesondere im letzten halben Jahr auch schon wiederholt geäußert. Nun hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein die Begründung zu einem Urteil vom 27.09.2022 (1 Sa 39 öD/22) veröffentlicht, das einen weiteren interessanten Beitrag zu der anhaltenden Diskussion liefert, wie der Begriff der „Arbeitszeit“ modern zu interpretieren ist und wie die Abwägung zwischen den Vorteilen der Digitalisierung und den schutzbedürftigen Belangen der Arbeitnehmer:innen sachgerecht zu treffen ist. Alles was dazu wichtig ist, fasst Herr Rechtsanwalt Christian Kaiser zusammen.
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