Bislang war noch nicht geklärt, was hinsichtlich der Verjaehrung für die Auszahlung nicht genommener Urlaubsansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt. Diese Frage hat nunmehr das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 31.01.2023 (Az.: 9 AZR 456/20) beantwortet. Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert die Auswirkungen der aktuellen Entscheidung auf die arbeitsrechtliche Praxis und nimmt dies zum Anlass, nochmals das Thema der Urlaubsabgeltung näher zu beleuchten.
WeiterlesenMit zwei Entscheidungen vom 20. Dezember 2022 (BAG, Urteil vom 20. Dezember 2022 – Az.: 9 AZR 266/20; Az.: 9 AZR 245/19) hat das BAG klargestellt, dass Urlaub nur verjährt bzw. verfällt, wenn Unternehmen vorher ihre Beschäftigten darauf hingewiesen haben, dass ihnen Urlaub zusteht, der bei fehlender Inanspruchnahme verfällt. Fehlt es hieran, können auch noch Ansprüche aus früheren Jahren geltend gemacht werden.
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