Entscheidungen zur Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten sind Dauerthema in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung. Kaum ein Jahr vergeht, ohne dass ein bedeutendes Urteil zu diesem Thema gesprochen wird. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte mit Urteil vom 19.10.2023 (Az.: C-660/20) über die Frage zu entscheiden, ob teilzeitbeschäftigte Piloten bei der Gewährung eines sog. „Mehrflugstundenbonus“ benachteiligt werden.
Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert die wesentlichen Aspekte der aktuellen Entscheidung des EuGH vom 19.10.2023 (Az.: C-660/20).
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