Neues zu Ulrich Weber & Partner mbB

Neues aus und um die Kanzlei

Rechtsanwälte Ulrich Weber & Partner erneut ausgezeichnet!

Auch im Jahr 2023 wird unsere Kanzlei in vielen Zeitschriften als Top-Kanzlei im Arbeitsrecht prämiert.

Auch zwischen den Rechtsanwaltskanzleien besteht ein enormer Konkurrenzkampf. Umso wichtiger und auch erfreulicher ist es, dass die Rechtsanwälte Urlich Weber & Partner mbB regelmäßig in verschiedenen Medien für ihre Expertise und ihr Verhandlungsgeschick ausgezeichnet werden. Dabei werden wir sowohl von Fachmedien, als auch von Wochenmagazinen ausgezeichnet. Das zeigt uns, dass wir sowohl bei den Konkurrentinnen und Konkurrenten, als auch bei der (potentiellen) Mandantschaft als eine Top-Adresse im Bereich des Arbeitsrechts angesehen werden. Dies ist ein großes Lob und eine enorme Motivation für uns.

Jedes Jahr werden wir in vielen Zeitschriften ausgezeichnet. Zuletzt erfolgte dieses Jahr auch wieder eine Auszeichnung in der Zeitung stern. Dabei handelt es sich um eine Auszeichnung, die durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen vorgenommen wird. So wurden beim stern 29 989 Juristen zu einer Onlinebefragung eingeladen, die vom 4. Oktober bis zum 25. November 2022 lief. Jeder Teilnehmer konnte pro Rechtsgebiet bis zu zehn Kanzleien für Privatmandanten empfehlen. Gefragt wurde bewusst nicht nach einzelnen Juristen, sondern nach Kanzleien.

Stern bezieht sich dabei insbesondere auf unsere herausragenden Fähigkeiten auf Arbeitnehmerseite. Die Übersicht beim Stern finden Sie hier.

Das brand eins Magazin hat uns hingegen bei den Top-Kanzleien für die Vertretung von Unternehmen im Arbeitsrecht ausgezeichnet. Die vollständige Auswertung von brand eins finden Sie hier.

Nun kam als drittes in diesem Jahr auch noch das Magazin Focus dazu. Im Focus SPEZIAL Recht und Rat wurden wir wieder als eine TOP-Kanzlei im Bereich des Arbeitsrechts ausgezeichnet. Das Sonderheft kann hier als PDF bezogen werden.

Wir arbeiten daran, dass wir diese tolle Bestätigung unserer Arbeit rechtfertigen. Jeden Tag in jedem Mandat.

Unsere Gesprächskreise waren auch in diesem Jahr wieder ein voller Erfolg

Die Rechtsanwälte Dr. Martin Pröpper, Dr. Frank Dahlbender, Henning Meier, Dominik Kranz, Jörg Weber, Christian Kaiser sowie
Rechtsanwältin Katharina Meyer-Renkes haben in Köln sowie Frankfurt mehrere Gesprächskreise durchgeführt.

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Rechtsanwälte Dr. Martin Pröpper, Dr. Frank Dahlbender, Henning Meier, Dominik Kranz, Jörg Weber, Christian Kaiser sowie
Rechtsanwältin Katharina Meyer-Renkes

Am 20. September, 26. September, 27. September sowie 28. September 2023 fanden in diesem Jahr wieder erfolgreich unsere Gesprächskreise für Betriebsräte sowie HR-Verantwortliche statt. Alle Veranstaltungen waren sehr gut besucht und es wurde intensiv diskutiert.

Der Gesprächskreis für Betriebsräte zum Thema Hinweisgeberschutzgesetz in Köln wurde aufgrund der hohen Nachfrage am 31. Oktober 2023 sogar wiederholt. Erneut diskutierte Rechtsanwalt Dr. Frank Dahlbender, Partner in unserem Kölner Büro, mit den Betriebsräten verschiedenster Unternehmen über das am 02.07.2023 in Kraft getretene Gesetz. Bereits ab 50 Beschäftigten sind Unternehmen nunmehr verpflichtet, sog. Interne Meldestellen einzurichten. Was das im Einzelnen in der Praxis heißt und inwiefern dabei Betriebsräte im Rahmen ihrer Mitbestimmung miteinzubinden sind, wurde von Rechtsanwalt Dahlbender im Einzelnen erläutert.

Aufgrund des großen Interesses an den Gesprächskreisen werden wir diese Veranstaltungsreihe im Frühjahr 2024 fortführen. Hierüber informieren wir rechtzeitig auf unserer Homepage und bei LinkedIn.