Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer zur Vermeidung von Annahmeverzug die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, so verhält er sich widersprüchlich. In einem solchen Fall spricht eine -widerlegbare- Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot des Arbeitgebers nicht ernst gemeint ist. Dies folgt aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 29. März 2023 (Akz: 5 AZR 255/22).Frau Rechtsanwältin Meyer-Renkes nimmt für die Rechtsanwälte Ulrich Weber & Partner mbB Stellung.
WeiterlesenAn den Standorten Köln und Frankfurt wurden im März 2023 Gesprächskreise mit Betriebsräten und HR-Verantwortlichen durchgeführt. Wir freuen uns sehr, dass dieses Format so gut und begeistert angenommen wurde.
WeiterlesenNormalerweise interessieren Arbeitsrechtler die Entscheidung der Strafgerichte nicht. Anders war es jedoch bei der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in seinem Urteil vom 10.01.2023 (6 StR 133/22). In dem Verfahren ging es um die Strafbarkeit von vier früheren VW-Personalmanagern, die vier Betriebsratsmitglieder extrem hohe Arbeitsentgelte gewährt hatten.Über den Inhalt des Urteils und auch die Konsequenzen für die Praxis informiert Sie Herr Rechtsanwalt Heinz Herberth.
WeiterlesenSowohl im Rahmen der Gewinnung von Mitarbeitern als auch um diese zu halten, wird vielfach die Möglichkeit zur Teilnahme an Fortbildungen bzw. Weiterbildungen auf Kosten des Arbeitgebers eingeräumt. Im Gegenzug hat der Arbeitgeber dann naturgemäß aber ein Interesse daran, dass ihm die Weiterqualifizierung des Mitarbeiters, die mitunter mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, auch möglichst lange zu Gute kommt.
In diesem Zusammenhang treffen Arbeitgeber mit Ihren Mitarbeitern entweder bereits im Arbeitsvertrag oder gesondert hiervon Vereinbarungen, mit denen sie ihre Interessen bzw. das Invest in den Mitarbeiter absichern zu versuchen. Die rechtlichen Hintergründe und die maßgebliche Rechtsprechung fasst Herr Rechtsanwalt Hans Reinholz zusammen.
In einem Urteil vom 20. Oktober 2022, dass nunmehr mit den vollständigen Entscheidungsgründen vorliegt, hatte sich das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 332/21) mit der Frage zu befassen ob und unter welchen Voraussetzungen die Vereinbarung von Vertragsstrafen für den Fall des Verstoßes eines Arbeitnehmers gegen ein zeitlich befristen Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung während einer Weiterbildung zulässig ist.
WeiterlesenIn dem Bereich New Work spielen die Begriffe Selbstbestimmtheit, Flexibilität und Agilität eine sehr große Rolle. Dies sind Begriffe, die nicht von allen mit der Zusammenarbeit und der Arbeitsweise von Betriebsräten verbunden werden. Von vielen Menschen in den Personalabteilungen und Geschäftsführungen, bei Agile-Beratungen und Coaches besteht das Vorurteil, dass Betriebsräte bei den Themen von New Work der sprichwörtliche Klotz am Bein seien und die Umsetzung durch sie erschwert würde. Aber stimmt dies denn wirklich? Rechtsanwalt Henning Meier gibt einen Überblick zu diesem spannenden Themenkomplex.
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