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Kanzlei-Blog Ulrich Weber & Partner

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Fristlose Kündigung und Annahmeverzug - Können Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen anbieten?

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer zur Vermeidung von Annahmeverzug die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, so verhält er sich widersprüchlich. In einem solchen Fall spricht eine -widerlegbare-  Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot des Arbeitgebers nicht ernst gemeint ist. Dies folgt aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 29. März 2023 (Akz:  5 AZR 255/22).Frau Rechtsanwältin Meyer-Renkes nimmt für die Rechtsanwälte Ulrich Weber & Partner mbB Stellung.

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