Datenschutzverstöße am Arbeitsplatz können schwerwiegende Folgen haben – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Verstößt ein Unternehmen gegen den Arbeitnehmerdatenschutz, können betroffene Mitarbeiter Schadensersatzansprüche geltend machen. Besonders Art. 82 DSGVO gewinnt an Bedeutung, da er sowohl materielle als auch immaterielle Schäden, wie Rufschädigung oder soziale Diskriminierung, abdeckt. Frau Rechtsanwältin Meyer-Renkes beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und welche Konsequenzen Arbeitgeber und Unternehmenslenker im Auge behalten sollten.
WeiterlesenIn einem jüngst ergangenen Urteil bleibt das Bundesarbeitsgericht (BAG) dabei seiner eher verwertungsfreundlichen Linie treu und hat entschieden, dass grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung bestehe, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen (Urt. v. 29.06.2023 – 2 AZR 296/22). Das gelte auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts stehe. Hier wiederholt das BAG, was es bereits in einer Entscheidung von 2018 (Urt. v. 23.08.2018 – 2 AZR 133/18) gesagt hat, nämlich, dass Datenschutz kein Tatenschutz sei. Frau Rechtsanwältin Sanela Pohlmann erläutert die wesentlichen Aspekte der aktuellen Entscheidung und nimmt das Urteil zum Anlass, auch einen kleinen Überblick über bereits in der Vergangenheit ergangene Urteile des BAG zum Thema Beweisverwertungsverbot zu geben.
WeiterlesenNicht nur Betriebsratsmitglieder, sondern auch Datenschutzbeauftragte gehören dieser Beschäftigtengruppe an. Um die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten während seiner Amtszeit zu sichern, schreibt § 6 Abs. 4 S. 2, 3 i.V.m. § 38 Abs. 2 BDSG den Sonderkündigungsschutz für die Dauer eines Jahres nach Abberufung fort. Dies ist dem Sonderkündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder gemäß § 15 Abs. 1 S. 2 KSchG nachgebildet. Vor dem Hintergrund dieser Rechtslage beendete das Bundesarbeitsgericht vor wenigen Tagen einen jahrelangen Rechtsstreit. Das BAG hatte nämlich zu entscheiden, ob das Amt des Betriebsratsvorsitzenden und das des Datenschutzbeauftragten miteinander vereinbar sind ( Urteil des BAG vom 6. Juni 2023 – Az.: 9 AZR 383/19).Herr Rechtsanwalt Nikolaos Siametis erklärt alles Wichtige zu dem Fall.
WeiterlesenDatenschutz ist im Arbeitsverhältnis schon seit einigen Jahren ein sehr wichtiges und präsentes Thema. Man erinnert sich noch gut daran, als die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU in Kraft trat und seit 2018 bei uns in Deutschland Anwendung findet. Beachtung finden sollte in diesem Zusammenhang nun aber eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 30.03.2023 (C-34/21).Den Inhalt der Entscheidung und wie auf die Unsicherheit reagiert werden sollte, stellt Herr Rechtsanwalt Henning Meier hier dar.
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