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Kanzlei-Blog Ulrich Weber & Partner

Posts getaggt mit EuGH
Diskriminierende Teilzeitregelung bei Fluggesellschaft

Entscheidungen zur Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten sind Dauerthema in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung. Kaum ein Jahr vergeht, ohne dass ein bedeutendes Urteil zu diesem Thema gesprochen wird. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte mit Urteil vom 19.10.2023 (Az.: C-660/20) über die Frage zu entscheiden, ob teilzeitbeschäftigte Piloten bei der Gewährung eines sog. „Mehrflugstundenbonus“ benachteiligt werden.

Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert die wesentlichen Aspekte der aktuellen Entscheidung des EuGH vom 19.10.2023 (Az.: C-660/20).

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Vorsitz des Betriebsrats und Datenschutzbeauftragte - Kann eine Person beides sein? - BAG vom 6. Juni 2023 – Az.: 9 AZR 383/19

Nicht nur Betriebsratsmitglieder, sondern auch Datenschutzbeauftragte gehören dieser Beschäftigtengruppe an. Um die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten während seiner Amtszeit zu sichern, schreibt § 6 Abs. 4 S. 2, 3 i.V.m. § 38 Abs. 2 BDSG den Sonderkündigungsschutz für die Dauer eines Jahres nach Abberufung fort. Dies ist dem Sonderkündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder gemäß § 15 Abs. 1 S. 2 KSchG nachgebildet. Vor dem Hintergrund dieser Rechtslage beendete das Bundesarbeitsgericht vor wenigen Tagen einen jahrelangen Rechtsstreit. Das BAG hatte nämlich zu entscheiden, ob das Amt des Betriebsratsvorsitzenden und das des Datenschutzbeauftragten miteinander vereinbar sind ( Urteil des BAG vom 6. Juni 2023 – Az.: 9 AZR 383/19).Herr Rechtsanwalt Nikolaos Siametis erklärt alles Wichtige zu dem Fall.

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Datenschutz im Arbeitsverhältnis – Kann ich mich auf den deutschen Gesetzgeber verlassen?

Datenschutz ist im Arbeitsverhältnis schon seit einigen Jahren ein sehr wichtiges und präsentes Thema. Man erinnert sich noch gut daran, als die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU in Kraft trat und seit 2018 bei uns in Deutschland Anwendung findet. Beachtung finden sollte in diesem Zusammenhang nun aber eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 30.03.2023 (C-34/21).Den Inhalt der Entscheidung und wie auf die Unsicherheit reagiert werden sollte, stellt Herr Rechtsanwalt Henning Meier hier dar.

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