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Kanzlei-Blog Ulrich Weber & Partner

Posts getaggt mit Art. 82 DSGVO
Schadensersatzklagen bei Datenschutzverstößen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Arbeitsverhältnis

Datenschutzverstöße am Arbeitsplatz können schwerwiegende Folgen haben – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Verstößt ein Unternehmen gegen den Arbeitnehmerdatenschutz, können betroffene Mitarbeiter Schadensersatzansprüche geltend machen. Besonders Art. 82 DSGVO gewinnt an Bedeutung, da er sowohl materielle als auch immaterielle Schäden, wie Rufschädigung oder soziale Diskriminierung, abdeckt. Frau Rechtsanwältin Meyer-Renkes beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und welche Konsequenzen Arbeitgeber und Unternehmenslenker im Auge behalten sollten.

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