Die Erkenntnis sickert erst allmählich durch: Bereits im Januar 2023 hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 18.01.2023 – 5 AZR 93/22) Bemerkenswertes zur sog. Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen entschieden.
WeiterlesenDas BAG hat am 24. April 2024 entschieden, dass eine Betriebsratswahl auch dann gültig ist, wenn sich weniger Kandidaten als zu wählende Mitglieder finden (7 ABR 26/23). In einem Fall, bei dem nur drei Arbeitnehmer für sieben Betriebsratssitze kandidierten, bestätigte das BAG die Wirksamkeit der Wahl. Diese Entscheidung stärkt die betriebliche Mitbestimmung und zeigt, dass auch ein verkleinerter Betriebsrat legitim ist, wenn nicht genügend Kandidaten zur Verfügung stehen.
WeiterlesenIn unserem neuesten Blogbeitrag "Urlaub und kein Ende!" beleuchtet Frau Rechtsanwältin Meyer-Renkes das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 5. Dezember 2023 - 9 AZR 230/22) zur Anrechnung von Urlaubsansprüchen bei kalenderjahresübergreifenden Doppelarbeitsverhältnissen. Erfahren Sie, wie das BAG entschieden hat und welche Auswirkungen dies auf Arbeitnehmer hat, die nach einer unwirksamen Kündigung ein neues Arbeitsverhältnis beginnen. Lesen Sie, warum Urlaubsansprüche kalenderjahresweise angerechnet werden und welche praktischen Konsequenzen sich daraus ergeben.
WeiterlesenDas Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 13.12.2023 – 1 ABR 28/22) hat eine interessante Entscheidung im Zusammenhang mit der Vorlage von Bewerbungsunterlagen an den Betriebsrat getroffen. Es ging im Kern um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber seinen Pflichten gegenüber dem Betriebsrat im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens nachkommen kann.
Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert die wesentlichen Aspekte der aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.12.2023.
WeiterlesenObwohl die Coronapandemie vorbei ist und Themen wie Quarantäne, Impfpflicht, Testnachweise etc. die Arbeitswelt nicht mehr belasten, beschäftigen die damit verbundenen rechtlichen Probleme die Gerichte noch heute. So hatte sich auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Arbeitnehmer in Quarantäne trotz symptomloser Coronainfektion und trotz unterlassener Impfung einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen seinen Arbeitgeber hat. Das BAG bejaht den Anspruch und schafft damit Klarheit.
Frau Rechtsanwältin Sanela Pohlmann erläutert die wesentlichen Aspekte der aktuellen Entscheidung des BAG vom 20.03.2024 (5 AZR 234/23).
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