Obwohl die Coronapandemie vorbei ist und Themen wie Quarantäne, Impfpflicht, Testnachweise etc. die Arbeitswelt nicht mehr belasten, beschäftigen die damit verbundenen rechtlichen Probleme die Gerichte noch heute. So hatte sich auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Arbeitnehmer in Quarantäne trotz symptomloser Coronainfektion und trotz unterlassener Impfung einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen seinen Arbeitgeber hat. Das BAG bejaht den Anspruch und schafft damit Klarheit.
Frau Rechtsanwältin Sanela Pohlmann erläutert die wesentlichen Aspekte der aktuellen Entscheidung des BAG vom 20.03.2024 (5 AZR 234/23).
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