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Betriebsratswahl – weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Das BAG hat am 24. April 2024 entschieden, dass eine Betriebsratswahl auch dann gültig ist, wenn sich weniger Kandidaten als zu wählende Mitglieder finden (7 ABR 26/23). In einem Fall, bei dem nur drei Arbeitnehmer für sieben Betriebsratssitze kandidierten, bestätigte das BAG die Wirksamkeit der Wahl. Diese Entscheidung stärkt die betriebliche Mitbestimmung und zeigt, dass auch ein verkleinerter Betriebsrat legitim ist, wenn nicht genügend Kandidaten zur Verfügung stehen.

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