Die Erkenntnis sickert erst allmählich durch: Bereits im Januar 2023 hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 18.01.2023 – 5 AZR 93/22) Bemerkenswertes zur sog. Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen entschieden.
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Die Erkenntnis sickert erst allmählich durch: Bereits im Januar 2023 hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 18.01.2023 – 5 AZR 93/22) Bemerkenswertes zur sog. Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen entschieden.
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