Bislang war noch nicht geklärt, was hinsichtlich der Verjaehrung für die Auszahlung nicht genommener Urlaubsansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt. Diese Frage hat nunmehr das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 31.01.2023 (Az.: 9 AZR 456/20) beantwortet. Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert die Auswirkungen der aktuellen Entscheidung auf die arbeitsrechtliche Praxis und nimmt dies zum Anlass, nochmals das Thema der Urlaubsabgeltung näher zu beleuchten.
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