Mit der anstehenden Güteverhandlung der Kündigungsschutzklage von Anwar El Ghazi gegen den FSV Mainz 05, die am 20. Dezember 2023 vor dem ArbG Mainz stattfinden wird, rückt die Bedeutung von Äußerungen auf sozialen Netzwerken im Arbeitsrecht erneut ins Zentrum der Aufmerksamkeit.
Die Posts von Anwar El Ghazi von FSV Mainz 05 und Noussair Mazraoui von FC Bayern München, die Parolen wie "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein" und Aufrufe zur Unterstützung für Palästina enthielten, haben große Aufmerksamkeit erregt. Während Mainz 05 El Ghazi für seine Äußerungen freistellte und später kündigte, blieben für Mazraoui zunächst keine direkten Konsequenzen. Diese Ereignisse werfen in arbeitsrechtlicher Hinsicht wichtige Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Begrenzung der Meinungsfreiheit am Arbeitsplatz und der Handlungsmöglichkeiten, die Arbeitgebern bei Überschreitungen dieser Grenzen zur Verfügung stehen.
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