Wie bereits in diesem Blog berichtet, hat der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) am 13. September 2022 (1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeit erfasst werden kann. Nunmehr liegen die mit Spannung erwarteten Urteilsgründe der Entscheidung vor. Der Partner unserer Kanzlei, Dr. Frank Dahlbender, fasst sie hier für Sie zusammen und erklärt, was für die Praxis wichtig ist.
WeiterlesenDie Vollversammlung der Diözesen Deutschlands hat eine neue Fassung des kirchlichen Arbeitsrechts in Form der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ beschlossen. Vor einer Anwendung der Grundordnung muss diese von den Bischöfen für ihre jeweiligen Bistümer in Kraft gesetzt werden.
WeiterlesenWir informieren bereits regelmäßig durch unseren Newsletter alle am Arbeitsrecht Interessierten über die neusten Entwicklungen in der Rechtsprechung und der Gesetzgebung zum Arbeitsrecht. Daneben haben wir auch auf unserer Webseite das Informationsangebot durch unseren kanzleiinternen Blog ausgebaut.
Nun führen wir die beiden erfolgreichen Informationsmodelle zusammen. Der neue Newsletter gewohnt hohe Qualität auf der Höhe der Zeit.
WeiterlesenDie Arbeitszeit und die Arbeitszeiterfassung sind in aller Munde. Nicht neu, sondern bereits fast 20 Jahre alt ist hingegen die Feststellung des BAG, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ihrem Betriebsrat auf dessen Verlangen umfassend Auskunft zu geben über die Arbeitszeit der Arbeitnehmer*innen. Das LAG München hat diese – womöglich bei einigen Arbeitgebern und Betriebsräten etwas in Vergessenheit geratene - Entscheidung aus dem Jahr 2003 in einem am 11.07.2022 verkündeten Beschluss (Az. 4 TaBV 9/22) wieder in Erinnerung gerufen. Solange das BAG die Begründung des „Paukenschlags“ noch nicht veröffentlicht hat, lohnt ein Blick auf die Entscheidung des LAG München.
WeiterlesenDaher ist es gute und liebgewonnene Tradition in der Kanzlei, dass wir uns mindestens einmal im Jahr alle treffen. Dieses jährliche Treffen aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hat den Zweck, unsere Kenntnisse zu schulen, aber ganz besonders auch die Verbindungen zwischen den einzelnen Berufsträgern zu stärken. Unser diesjähriges Treffen fand am 23./24. September statt.
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