Das Nachweisgesetz (NachwG), sprich das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen, ist seit dem 28.07.1995 in Kraft. Bisher fristete dieses Gesetz jedoch ein eher kümmerliches Dasein, da Arbeitgeber ohnehin die wesentlichen Arbeitsbedingungen – so wie in § 2 NachwG im Einzelnen aufgeführt – in ihre regelmäßig schriftlich vereinbarten Arbeitsverträge mitaufnehmen. Vor allem aber hatte bisher der Verstoß gegen das Nachweisgesetz keine praktische Konsequenz, insbesondere ist der rein mündlich vereinbarte Arbeitsvertrag nicht deswegen unwirksam.
WeiterlesenDie Welt ist im steten Wandel. So ist es auch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dass wir uns vermehrt Essen und auch allgemeine Lebensmittel mit dem Fahrrad nach Hause liefern lassen, ist Teil der neuen Realität. Viel wird über die Arbeitsbedingungen der Lieferanten, der sogenannten „Rider“ berichtet. In vielen Fällen ist der Arbeitsschutz fraglich und die Arbeitsbedingungen schwierig.
WeiterlesenDie Jahre 2020 und 2021 gehen in jedem Fall in die Geschichtsbücher ein, als die Jahre der Corona-Pandemie. Gekennzeichnet war diese Zeit im Bereich des Arbeitsrechts auch von einem starken Gebrauch der Kurzarbeit.
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