Einer der wichtigsten Grundsätze im Zivilrecht ist der Grundsatz: „pacta sunt servanda“. Der Grundsatz bedeutet nichts anderes, als dass einmal abgeschlossene Verträge auch einzuhalten sind. Und das gilt umso mehr, wenn man einen sogenannten Aufhebungsvertrag unterzeichnet. In der arbeitsrechtlichen Praxis kommt es sehr oft vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet haben, dies im Abschluss bereuen.
WeiterlesenDie Welt ist im steten Wandel. So ist es auch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dass wir uns vermehrt Essen und auch allgemeine Lebensmittel mit dem Fahrrad nach Hause liefern lassen, ist Teil der neuen Realität. Viel wird über die Arbeitsbedingungen der Lieferanten, der sogenannten „Rider“ berichtet. In vielen Fällen ist der Arbeitsschutz fraglich und die Arbeitsbedingungen schwierig.
WeiterlesenDie Jahre 2020 und 2021 gehen in jedem Fall in die Geschichtsbücher ein, als die Jahre der Corona-Pandemie. Gekennzeichnet war diese Zeit im Bereich des Arbeitsrechts auch von einem starken Gebrauch der Kurzarbeit.
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