ULRICH WEBER & PARTNER mbB
Ihre Experten & Fachanwälte
für Arbeitsrecht
Unsere traditionelle Veranstaltungsreihe „UPDATE ARBEITSRECHT“ in Köln, Stuttgart und Frankfurt am Main steht bevor!
KÖLN, Donnerstag, 26. Februar 2026
Sartory Säle
Friesenstraße 44-48
50670 Köln
STUTTGART, Dienstag, 3. März 2026
Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle
Berliner Platz 1-3
70174 Stuttgart
FRANKFURT/MAIN, Donnerstag, 12. März 2026
Saalbau Bornheim
Arnsburger Straße 24
60385 Frankfurt/Main
Die Einladungen samt Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in unserer Rubrik Veranstaltungen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Dr. Oliver Fröhlich hat bei bild.de am Beispiel eines Friseurbesuchs erläutert, welche Möglichkeiten und Risiken bestehen, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während ihrer Tätigkeit im Homeoffice private Angelegenheiten erledigen.
Mitbestimmung des Betriebsrats in der Matrix
In einem Beschluss vom 23. September 2025 (Az. 1 ABR 25/24) befasst sich das Bundesarbeitsgericht ein weiteres Mal mit der Frage, wie weit die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG geht, wenn Führungskräfte innerhalb eines Konzerns in einem Betrieb tätig werden, aber kein Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsinhaber besteht. Rechtsanwalt Christian Kaiser stellt die Entscheidung vor.
Rechtsanwälte Ulrich Weber und Partner erneut ausgezeichnet!
Unsere Kanzlei wird regelmäßig in vielen Branchen- und Leitmedien für ihre Expertise im Arbeitsrecht ausgezeichnet. Zuletzt, auch im Jahr 2023, wurden wir wieder bei den Umfragen in den Zeitschriften stern, Focus und brand eins als überregionale Top-Kanzlei ausgezeichnet. Mehr in den Neuigkeiten!
Kanzlei-Blog
In einem Beschluss vom 23. September 2025 (Az. 1 ABR 25/24) befasst sich das Bundesarbeitsgericht ein weiteres Mal mit der Frage, wie weit die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG geht, wenn Führungskräfte innerhalb eines Konzerns in einem Betrieb tätig werden, aber kein Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsinhaber besteht. Rechtsanwalt Christian Kaiser stellt die Entscheidung vor.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 03.12.2025 (Az.: 9 AZB 18/25) über die Arbeitnehmereigenschaft von Schiedsrichter-Assistenten in Liga 3 entschieden. Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in seinem aktuellen Blockbeitrag.
Der bevorstehende Jahreswechsel gibt Anlass für einen Rückblick auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Dessen 10 wichtigste Urteile im Jahr 2025 waren nach Auswahl von Dr. Martin Pröpper die nachfolgenden Entscheidungen.
Talente gesucht
Wir suchen Verstärkung!
In Köln, Stuttgart und Frankfurt suchen wir aktuell Unterstützung durch motivierte Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) Hier weiterlesen und Kontakt aufnehmen …
Vielfach ausgezeichnete & renommierte Spezialkanzlei für Arbeitsrecht
Die Kanzlei Ulrich Weber & Partner mbB zählt zu den ersten Adressen für Arbeitsrecht in Deutschland mit bundesweiter Präsenz. An den Standorten Köln, Frankfurt am Main und Stuttgart beraten wir Unternehmen, Organvertreter, Führungskräfte, Betriebsräte sowie selbstverständlich auch Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Eine Konzentration auf das Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerlager wurde seit jeher bewusst vermieden, um die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren. Den Verhandlungspartner zu verstehen, seine Stärken und Schwächen zu kennen, ist von unschlagbarem Vorteil für den Verhandlungserfolg.
Im FOCUS Spezial “Deutschlands Top-Anwälte" sowie im JUVE-Handbuch ist die Rechtsanwälte Ulrich Weber & Partner mbB mehrfach unter den Top-Wirtschaftskanzleien mit der Spezialisierung auf Arbeitsrecht benannt worden. Auch auf den „Bestenlisten“ von „brand eins“, der „WirtschaftsWoche“ und dem „stern“ ist unser Haus als bundesweit renommierte Kanzlei für Arbeitsrecht vertreten.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Unsere Experten werden Ihnen weiterhelfen.
Unsere Tätigkeitsfelder
Unser Team deckt das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts ab.
„Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will.“
Unsere Experten
Presseartikel
Dr. Oliver Fröhlich hat bei bild.de am Beispiel eines Friseurbesuchs erläutert, welche Möglichkeiten und Risiken bestehen, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während ihrer Tätigkeit im Homeoffice private Angelegenheiten erledigen.
Nach der "Flirt"-Äußerung von Wolfgang Kubicki hat Silvana Koch-Mehrin im Interview ihre Sicht auf die damalige Situation geschildert. Ein Arbeitsrechtler hält den Fall wegen sexueller Belästigung für juristisch relevant.