ULRICH WEBER & PARTNER mbB
Ihre Experten & Fachanwälte
für Arbeitsrecht
Update Veranstaltungen Arbeitsrecht 2023/2024
Wir freuen uns, dass unsere diesjährigen Update Veranstaltungen in Köln, Frankfurt am Main und Stuttgart ein Erfolg gewesen sind! Insgesamt haben wir über 1.400 Teilnehmende an unseren drei Standorten begrüßen dürfen.
Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden für das große Interesse. Ein besonderer Dank gilt unseren drei externen Referenten Dr. Jens Suckow, Holger Dahl und Dr. Julian Burmeister-Bießle.
Wir werden auch zukünftig über die neuesten Entwicklungen im Kündigungs- und Betriebsverfassungsrecht informieren bzw. interessante Entscheidungen im Arbeitsrecht kommentieren. Hierzu verweisen wir auf unsere regelmäßigen Blog-Beiträge. Zudem werden wir in 2024 an unseren drei Standorten wieder HR- und BR-Gesprächskreise anbieten.
Kanzlei-Blog
Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert die wesentlichen Aspekte der aktuellen Entscheidung des Arbeitsgerichts Solingen vom 01.10.2024, das sich mit der Wirksamkeit einer auflösenden Bedingung in dem Arbeitsvertrag eines Handballtrainers einer Bundesligamannschaft befasst hat.
Datenschutzverstöße am Arbeitsplatz können schwerwiegende Folgen haben – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Verstößt ein Unternehmen gegen den Arbeitnehmerdatenschutz, können betroffene Mitarbeiter Schadensersatzansprüche geltend machen. Besonders Art. 82 DSGVO gewinnt an Bedeutung, da er sowohl materielle als auch immaterielle Schäden, wie Rufschädigung oder soziale Diskriminierung, abdeckt. Frau Rechtsanwältin Meyer-Renkes beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und welche Konsequenzen Arbeitgeber und Unternehmenslenker im Auge behalten sollten.
Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 23.4.2024 - 5 AZR 212/23) hat sich mit der rechtlichen Frage befasst, ob Körperreinigungszeiten zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit gehören. Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert die wesentlichen Aspekte der aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.04.2024.
Talente gesucht
Vielfach ausgezeichnete & renommierte Spezialkanzlei für Arbeitsrecht
Die Kanzlei Ulrich Weber & Partner mbB zählt zu den ersten Adressen für Arbeitsrecht in Deutschland mit bundesweiter Präsenz. An den Standorten Köln, Frankfurt am Main und Stuttgart beraten wir Unternehmen, Organvertreter, Führungskräfte, Betriebsräte sowie selbstverständlich auch Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Eine Konzentration auf das Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerlager wurde seit jeher bewusst vermieden, um die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren. Den Verhandlungspartner zu verstehen, seine Stärken und Schwächen zu kennen, ist von unschlagbarem Vorteil für den Verhandlungserfolg.
Im FOCUS Spezial “Deutschlands Top-Anwälte" sowie im JUVE-Handbuch ist die Rechtsanwälte Ulrich Weber & Partner mbB mehrfach unter den Top-Wirtschaftskanzleien mit der Spezialisierung auf Arbeitsrecht benannt worden. Auch auf den „Bestenlisten“ von „brand eins“, der „WirtschaftsWoche“ und dem „stern“ ist unser Haus als bundesweit renommierte Kanzlei für Arbeitsrecht vertreten.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Unsere Experten werden Ihnen weiterhelfen.
Unsere Tätigkeitsfelder
Unser Team deckt das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts ab.
Unsere Experten
Presseartikel
Nach der "Flirt"-Äußerung von Wolfgang Kubicki hat Silvana Koch-Mehrin im Interview ihre Sicht auf die damalige Situation geschildert. Ein Arbeitsrechtler hält den Fall wegen sexueller Belästigung für juristisch relevant.