
ULRICH WEBER & PARTNER mbB
Ihre Experten & Fachanwälte
für Arbeitsrecht

Dr. Oliver Fröhlich hat bei bild.de am Beispiel eines Friseurbesuchs erläutert, welche Möglichkeiten und Risiken bestehen, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während ihrer Tätigkeit im Homeoffice private Angelegenheiten erledigen.
Update Veranstaltungen Arbeitsrecht 2024/2025
Am 12. und 13. März 2025 haben unsere Update Veranstaltungen in Stuttgart, Köln und Frankfurt am Main stattgefunden.
Wir bedanken uns insbesondere bei unseren externen Referenten für ihre spannenden und erhellenden Vorträge:
Frau Gallner, die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts hat in Köln zum Thema “Arbeitsrecht in Zeiten der Kriege und Krisen” vorgetragen.
Herr Dr. Suckow, Richter am Bundesarbeitsgericht hat uns in Frankfurt “Das Arbeitszeugnis, ein Enigma des Arbeitsrechts” nähergebracht und Herr Creutzfeldt, Richter am Bundesarbeitsgericht a. D., hat in Stuttgart zur “Vergütung von Betriebsratsmitgliedern“ und den neusten Entwicklungen in dieser Rechtsfrage referiert.
Allen Dreien gilt unser herzlicher Dank für ihre Beiträge zum Gelingen unserer Veranstaltungen. Es hat uns wieder viel Spaß gemacht und wir freuen uns auf die Fortsetzung dieser traditionellen Veranstaltungsreihe im nächsten Jahr.




















Handyverbot während der Arbeitszeit
Rechtsanwalt Herberth stellt eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2023 (Az. 1 ABR 24/22) vor, in welcher sich das Gericht ein weiteres Mal damit auseinandersetzt, wie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Fragen des Arbeits- und des Ordnungsverhaltens abzugrenzen sind. Anlass war ein vom Arbeitgeber ausgesprochenes Verbot der Privatnutzung von Handys/Smartphones während der Arbeitszeit.
Rechtsanwälte Ulrich Weber und Partner erneut ausgezeichnet!
Unsere Kanzlei wird regelmäßig in vielen Branchen- und Leitmedien für ihre Expertise im Arbeitsrecht ausgezeichnet. Zuletzt, auch im Jahr 2023, wurden wir wieder bei den Umfragen in den Zeitschriften stern, Focus und brand eins als überregionale Top-Kanzlei ausgezeichnet. Mehr in den Neuigkeiten!
Kanzlei-Blog
Rechtsanwalt Herberth stellt eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2023 (Az. 1 ABR 24/22) vor, in welcher sich das Gericht ein weiteres Mal damit auseinandersetzt, wie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Fragen des Arbeits- und des Ordnungsverhaltens abzugrenzen sind. Anlass war ein vom Arbeitgeber ausgesprochenes Verbot der Privatnutzung von Handys/Smartphones während der Arbeitszeit.
Zielvorgaben müssen rechtzeitig erfolgen, sonst droht Schadensersatz. Ein wegweisendes Urteil für alle, die variable Vergütungssysteme einsetzen – mit klaren Pflichten für Arbeitgeber.
Nachdem das BAG in den letzten Jahren vor allem seine Rechtsprechung zum Beweiswert inländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen neu akzentuiert hatte, liegt nun eine Entscheidung vom 15. Januar 2025 (Az. 5 AZR 284/24) vor, die sich wieder einmal mit einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Bescheinigung befasst. Herr Rechtsanwalt Kaiser stellt die Entscheidung vor.
Talente gesucht
Wir suchen Verstärkung!
In Köln, Stuttgart und Frankfurt suchen wir aktuell Unterstützung durch motivierte Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) Hier weiterlesen und Kontakt aufnehmen …
Vielfach ausgezeichnete & renommierte Spezialkanzlei für Arbeitsrecht
Die Kanzlei Ulrich Weber & Partner mbB zählt zu den ersten Adressen für Arbeitsrecht in Deutschland mit bundesweiter Präsenz. An den Standorten Köln, Frankfurt am Main und Stuttgart beraten wir Unternehmen, Organvertreter, Führungskräfte, Betriebsräte sowie selbstverständlich auch Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Eine Konzentration auf das Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerlager wurde seit jeher bewusst vermieden, um die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren. Den Verhandlungspartner zu verstehen, seine Stärken und Schwächen zu kennen, ist von unschlagbarem Vorteil für den Verhandlungserfolg.
Im FOCUS Spezial “Deutschlands Top-Anwälte" sowie im JUVE-Handbuch ist die Rechtsanwälte Ulrich Weber & Partner mbB mehrfach unter den Top-Wirtschaftskanzleien mit der Spezialisierung auf Arbeitsrecht benannt worden. Auch auf den „Bestenlisten“ von „brand eins“, der „WirtschaftsWoche“ und dem „stern“ ist unser Haus als bundesweit renommierte Kanzlei für Arbeitsrecht vertreten.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Unsere Experten werden Ihnen weiterhelfen.
Unsere Tätigkeitsfelder
Unser Team deckt das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts ab.
„Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will.“
Unsere Experten
Presseartikel
Dr. Oliver Fröhlich hat bei bild.de am Beispiel eines Friseurbesuchs erläutert, welche Möglichkeiten und Risiken bestehen, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während ihrer Tätigkeit im Homeoffice private Angelegenheiten erledigen.
Nach der "Flirt"-Äußerung von Wolfgang Kubicki hat Silvana Koch-Mehrin im Interview ihre Sicht auf die damalige Situation geschildert. Ein Arbeitsrechtler hält den Fall wegen sexueller Belästigung für juristisch relevant.