Daniel Hartmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Daniel Hartmann ist seit Juli 2007 in unserem Kölner und seit Februar 2009 auch in unserem Stuttgarter Büro tätig. Er berät als Partner der Kanzlei Mandanten in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bundesweit in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Auch die Vertretung von Arbeitgebern und Betriebsräten in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gehört zu seiner Tätigkeit. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Wahrung und Durchsetzung der aus dem Betriebsverfassungsgesetz resultierenden Mitbestimmungsrechte in personellen oder sozialen Angelegenheiten.
Im Rahmen seiner außergerichtlichen Tätigkeit begleitet Rechtsanwalt Hartmann schwerpunktmäßig Betriebsräte, auch auf Unternehmens- und Konzernebene, bei Umstrukturierungen sowie Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.
Rechtsanwalt Hartmann ist darüber hinaus regelmäßig als Referent für Fach- und Inhouse-Seminare der APS – Arbeitsrechtliche Praktiker Seminare - GmbH tätig.
Aktuelle Publikationen
Holger Dahl (Hrsg.) Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Abschnitt “Kleiderordnung, Dienstkleidung, Namensschilder - Perspektive Betriebsrat”, S. 262 - 276 Fachmedien Recht und Wirtschaft, 2022
Holger Dahl (Hrsg.) Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, Abschnitt “Interessenausgleich - Perspektive Betriebsrat”, S. 192 - 205 Fachmedien Recht und Wirtschaft, 2021
Pröpper/Hartmann, Internet und E-Mail am Arbeitsplatz - Mustervereinbarung für den dienstlichen und privaten Zugang, Betriebs-Berater 2009, Seite 1300 ff. (Heft 24)
Fröhlich/Hartmann, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz – Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, Arbeits-Rechts-Berater 2009, Seite 336 ff.
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(Assistentin: M. Hartmann)