Carsten Kohles
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Kohles ist seit 2001 als Rechtsanwalt in der Kanzlei Ulrich Weber & Partner tätig, seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2010 Partner der Kanzlei.
Einer seiner wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte besteht in der Durchführung von Kündigungsschutzprozessen. Dabei setzt seine Beratung bereits vor dem Ausspruch der Kündigung ein. Arbeitgebern wird hierdurch ermöglicht, teure Fehler im Vorfeld zu vermeiden. Gleichzeitig erfahren aber auch Arbeitnehmer, leitende Angestellte oder Organvertreter, welche Fehler man bei drohenden Trennungsszenarien unbedingt vermeiden sollte. Zudem ist er durch die umfassende Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, leitenden Angestellten oder Organvertretern in der Lage, Prozessrisiken auch aus der Sicht des "Gegners" einzuschätzen und hierdurch optimale Verhandlungsergebnisse zu erzielen.
Daneben verfügt Herr Kohles über umfangreiche Erfahrungen zu Bonusklagen, Beschlussverfahren, Berufungsverfahren und Verfahren vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Geschäftsführern und Vorständen.
Neben seiner gerichtlichen Tätigkeit berät Herr Kohles eine Vielzahl von Unternehmen, Betriebs- und Personalräten auf sämtlichen Gebieten des Arbeitsrechtes, wie in Sozialplan-, Einigungsstellen- oder Tarifvertragsverhandlungen. Zu seinen langjährigen Mandanten gehören dabei Unternehmen und Betriebs-/Personalräte aus dem Finanzwesen, der Informationstechnologie, der Energieversorgung und dem Gesundheitswesen.
Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Organvertreter werden außergerichtlich meist zu Fragen der einvernehmlichen Beendigung durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages, dem Umgang mit Abmahnungen, offenen Gehaltsfragen oder auch der Gestaltung eines neuen Arbeitsvertrages beraten.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit referiert Herr Rechtsanwalt Kohles in zahlreichen Seminaren. Hier zählen die Aspekte "Kündigung", „Aufhebungsverträge“ oder "Betriebsübergang" ebenso zu seinem Repertoire, wie auch die Themen „Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten nach dem BetrVG“ oder „Die Durchführung des Einigungsstellenverfahrens“.
Herr Rechtsanwalt Kohles ist Mitglied der Hessischen Fachanwälte für Arbeitsrecht e.V..
c.kohles@ra-weber-partner.de
069/974036-71