Heinz Herberth
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Heinz Herberth ist seit 1997 als Rechtsanwalt in Stuttgart tätig. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und leitet das Stuttgarter Büro. Rechtsanwalt Herberth berät und vertritt Unternehmen, Betriebsräte und Arbeitnehmer, die mit arbeitsrechtlichen Problemen konfrontiert werden. Dabei erstreckt sich die Tätigkeit auf die Beratung in Vertragsverhandlungen, in betrieblichen Auseinandersetzungen bis zur Vertretung vor den Arbeitsgerichten.
Zu seinen Schwerpunkten gehört auch die Beratung von Unternehmen und Betriebsräten im Rahmen von Restrukturierungen, Sanierungen und Betriebsänderungen einschließlich Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen und auch Einigungsstellenverfahren.
Neben seiner Anwaltstätigkeit schult Herr Rechtsanwalt Herberth seit vielen Jahren Führungskräfte und Betriebsräte im Arbeitsrecht. Ferner ist er Mitglied im Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Stuttgart für den Fachanwalt Arbeitsrecht.
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