Ein Minus bei Abfindung und Kündigungsschutz
Berliner Morgenpost
Samstag, 31. Dezember 2005
von RA Dr. Heiko Peter Krenz
Jobline
Von Heiko Peter Krenz
Zwar ist die große Koalition noch keine 100 Tage im Amt, die ersten Änderungen im Arbeitsrecht treten jedoch schon ab morgen in Kraft. So werden die Steuerfreibeträge für Abfindungen in Höhe von 7200 Euro bis 11 000 Euro gestrichen. Abfindungen, die im neuen Jahr gezahlt werden, müssen künftig voll versteuert werden. Allerdings gilt für die noch vor dem 1. Januar 2006 abgeschlossenen Aufhebungsverträge, gerichtlichen Abfindungsvergleiche und erhobenen Klagen eine Übergangsvorschrift. Danach gilt die bisherige Steuerfreiheit, wenn der Arbeitnehmer die Abfindungszahlung vor dem 1. Januar 2008 erhält.
Ein weiterer massiver Einschnitt ist beim Kündigungsschutz geplant: Die große Koalition will die Probezeit von sechs Monaten auf zwei Jahre verlängern. Da es in der Probezeit praktisch keinen Kündigungsschutz gibt, wären Kündigungen in diesem Zeitraum fast ausnahmslos wirksam, es sei denn der Arbeitgeber kündigt willkürlich. Die verlängerte Probezeit soll auch bei Wiedereinstellungen gelten, wenn seit dem Ende des vorhergehenden Arbeitsvertrages mindestens sechs Monate vergangen sind.
Gleichzeitig will die große Koalition die Möglichkeit streichen, ohne Grund befristete Arbeitsverträge für die Dauer von bis zu zwei Jahren abzuschließen. Nur Existenzgründer können in den ersten vier Jahren nach der Gründung eine sachgrundlose Befristung bis zu vier Jahren vereinbaren.
Handlungsbedarf besteht für die Regierung noch bei der Regelung von neuen Arbeitsverträgen von Beschäftigten über 52 Jahre. Diese Verträge konnten bisher beliebig oft befristet werden. Die rot-grüne Regierung wollte damit die Chancen für ältere Beschäftigte verbessern. De facto bedeutete dies jedoch für sie die Abschaffung des Kündigungsschutzes. Der Europäische Gerichtshof befand Ende November, dass dadurch ältere Beschäftigte diskriminiert werden und erklärte diese Regelung für unwirksam. Bis Ende 2006 soll dieses Gesetz "europarechtskonform" gestaltet werden.
Eine Verschnaufpause haben die Arbeitgeber noch bei der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, wonach Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gilt. Hier wurde die Übergangsfrist für die Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bis zum 31. Dezember 2006 verlängert.
Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht im Berliner Büro der Kanzlei Ulrich Weber & Partner
Rufen Sie an: Fragen zu den Neuerungen im Arbeitsrecht und zu veränderten Regeln für Arbeitslose beantwortet unser Experte am Montag, den 2. Januar von 17 bis 18 Uhr.
Aus der Berliner Morgenpost vom 31. Dezember 2005