Der Arbeitsrechtler rät: Initiative ergreifen und verhandeln
Berliner Morgenpost
Sonntag, 18. Dezember 2005
von RA Dr. Heiko Peter Krenz
Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei Ulrich Weber & Partner in Berlin:
"Angriff ist die beste Verteidigung. Da Frau Mende nicht viel zu verlieren hat, sollte sie den Agenturchef direkt darauf ansprechen, ob er das Arbeitsverhältnis beenden will. Gleichzeitig sollte sie in dem Gespräch durchblicken lassen, dass sie gegen Zahlung einer Abfindung gehen würde. Sofern ihr Chef darauf einsteigt, muss geschickt über die Abfindungshöhe verhandelt werden. Nach der Faustformel, die beim Arbeitsgericht Anwendung findet, kann Frau Mende mit gutem Gewissen ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr verlangen.
Verfahren ist die Situation, wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist, eine Abfindung zu zahlen. Da der Agenturchef Frau Mende einen anderen Job angeboten hat, könnte daran gedacht werden, eine Personalvermittlung einzuschalten. Auf diesem Wege hätte Frau Mende Aussichten auf eine neue Stelle".
Aus der Berliner Morgenpost vom 18. Dezember 2005