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Kanzlei-Blog Ulrich Weber & Partner

Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht 2025

Zum 01.01.2025 sind eine Reihe von Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. Im Folgenden möchten wir einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen geben.

 Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung, Bürgergeld

Ab dem 01.01.2025 erfolgen die Beratung, Bewilligung und Finanzierung von beruflichen Weiterbildungs- und Rehabilitationsmaßnahmen auch für Bezieher von Bürgergeld durch die Agenturen für Arbeit. Wenn demnach ein Jobcenter Weiterbildungs- oder Rehabilitationsbedarf erkennt, kann es die Bürgergeldbeziehenden zur Beratung an die örtlich zuständige Agentur für Arbeit verweisen.

Ab dem 14.01.2025 soll allen Bürgerinnen und Bürgern eine Jobcenter-App zur Verfügung stehen. Sie soll einen weiteren Zugangskanal zu den Online-Angeboten bieten und kann kostenfrei in den jeweiligen App-Stores auf ein mobiles Endgerät (Tablet oder Smartphone) hochgeladen werden. Damit soll die Möglichkeit geboten werden, einfach, mobil und barrierefreie Anträge zu stellen, Unterlagen zeit- und ortsunabhängig einzureichen, Nachrichten zu übermitteln oder Online-Termine zu vereinbaren.

Vom 01.01.-31.12.2025 wird die Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängert.

 Rente

Auch die Rente ist von Änderungen betroffen. So sollen mit der digitalen Rentenübersicht auf www.rentenübersicht.de alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos einen transparenten Überblick über ihre individuellen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge auf einen Klick digital erhalten können. Die digitale Rentenübersicht soll eine übergreifende und unabhängige Informationsbasis über die eigene Altersvorsorge schaffen. Die Bundesregierung hat bis zum 31.12.2024 diejenigen Vorsorgeeinrichtungen zur Anbindung an das Portal verpflichtet, die ihre Kundinnen und Kunden jährlich über den Stand der Altersvorsorge informieren müssen und die mehr als 1.000 Altersvorsorgeansprüche betreuen. Ziel der Anbindung möglichst aller Vorsorgeeinrichtungen ist, den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über ihre erworbenen Anwartschaften zu geben. Dies dürfte mitentscheidend für den Erfolg der digitalen Rentenübersicht werden.

 Mindestlohn/ Geringfügige Beschäftigung

Der Mindestlohn steigt von 12,41 € auf 12,82 € pro Stunde.

Damit steigt auch die Entgeltgrenze für eine geringfügige Beschäftigung. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt seit 01.01.2025 nunmehr € 556,00.

 Sozialverwaltungsverfahren/ Zustellung Verwaltungsakte

Mit dem Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) hat die Post beim Briefversand mehr Zeit. Die Laufzeitvorgaben beim Briefversand per Post wurden geändert. Wie bisher orientiert sich die Fiktion bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten im Sozialverwaltungsrecht an diesen Postlaufzeiten. Seit dem 01.01.2025 gilt daher für das Sozialverwaltungsverfahren, dass ein schriftlicher Verwaltungsakt bei Übermittlung durch die Post künftig am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gilt (bislang am dritten Tag nach der Aufgabe).

 Bürokratieabbau

Durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) soll die Wirtschaft jährlich in einem Volumen in Höhe von rund € 207,5 Mio. entlastet werden.

Hervorzuheben sind dabei, dass im Arbeitsrecht Formerfordernisse für Nachweise nach dem Nachweisgesetz (NachwG) und in Bezug auf Befristungen der Regelaltersgrenze geändert wurden.

Wenn Arbeitnehmer einwilligen, können zukünftig auch Arbeitszeugnisse in elektronischer Form erteilt werden. Im Arbeitszeitgesetz und im Jugendarbeitsschutzgesetz wird klargestellt, dass Aushangpflichten auch digital erfüllt werden können.

Weitere Formerleichterungen betreffen den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung. Zukünftig genügt auch für Arbeitnehmerüberlassungsverträge nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zwischen Ver- und Entleiher die Textform. Diese können somit zukünftig auch per E-Mail abgeschlossen werden.

Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich diese beabsichtigten Formerleichterungen in der Praxis bewähren. Dem Gesetzgeber wäre jedoch mehr Mut beim Bürokratieabbau zu wünschen gewesen.