Urlaub mit Hindernissen
Berliner Morgenpost
Sonntag, 20. Juni 2004
von RA Dr. Heiko Peter Krenz
von Heiko Peter KrenzDer Verfasser ist Rechtsanwalt der Arbeitsrechtskanzlei Ulrich Weber & Partner GbR in Berlin. Internet: www.ra-weber-partner.de
Bevor die geplante Urlaubsreise gebucht wird, sollten Arbeitnehmer daran denken, den Urlaub vom Chef genehmigen zu lassen. Sonst besteht die Gefahr, dass sie auf den Stornierungskosten sitzen bleiben, wenn der Arbeitgeber zu Recht den Urlaub verweigert. Wird der Urlaub ohne vorherige Genehmigung angetreten, droht sogar der Verlust des Arbeitsplatzes. Dann darf der Arbeitgeber kündigen.
Wer seinen Urlaubsanspruch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen möchte, muss wissen, dass Urlaubsanträge nicht genehmigt werden müssen, wenn dringende betriebliche Belange vorrangig sind. Das können zum Beispiel unvorhergesehene Personalengpässe, plötzlich auftretende Produktionsnachfragen oder wichtige Aufträge sein. Da es sich hierbei aber um Ausnahmefälle handelt, werden gerichtliche Streitigkeiten über den Urlaub von Arbeitnehmern fast immer gewonnen.
Wird der Urlaub zu Recht abgelehnt und kann deshalb nicht mehr vollständig in einem Kalenderjahr genommen werden, wird der Rest auf das nächste Jahr übertragen. Das gilt auch, wenn Arbeitnehmer wegen Krankheit nicht ihren vollen Urlaub in Anspruch nehmen konnten. Der Urlaub muss dann unbedingt innerhalb der ersten drei Monate des neuen Jahres genommen werden. Sonst fällt er ersatzlos weg. Genehmigt der Chef den Urlaub, können Arbeitnehmer aus dem bereits angetretenen Urlaub grundsätzlich nicht zurückgerufen werden. Unterbrechen sie ihn trotzdem, geschieht dies freiwillig. Dann muss der Chef für alle Kosten aufkommen.