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Dr. Martin Pröpper war am

7. März 2024 Interviewpartner des WDR: Was gilt zum Streikrecht?

Rechtsanwalt Dr. Martin Pröpper war Interviewpartner des WDR am 4. Dezember 2023.

 

Teilzeitarbeit in der Elternzeit

 

Obwohl es einen Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach oder in der Elternzeit gibt, machen manche Arbeitgeber Schwierigkeiten.

ARD Ratgeber Recht, 29.08.2009, 17:03 im Ersten

Obwohl es einen Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach oder in der Elternzeit gibt, machen manche Arbeitgeber Schwierigkeiten.

Manager Achim Schwarz wollte bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young Teilzeit arbeiten. Doch sein Antrag wurde abgelehnt, aus dringenden betrieblichen Gründen. Sein Job sei nicht in Teilzeit machbar, schrieb ihm die Firma. Ich habe mich sehr geärgert, weil eine Mitarbeiterin auf der gleichen Hierarchiestufe auch in Teilzeit arbeitete. Ich hätte ja auch überall im Unternehmen Teilzeit gearbeitet, erzählt der Steuerberater. Er klagte, denn wer Elternzeit nimmt, hat ein Recht darauf, bis zu 30 Wochenstunden in Teilzeit zu arbeiten. Allerdings nur

  • in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten,

  • wenn der Arbeitnehmer mehr als sechs Monate im Unternehmen tätig ist,

  • der Teilzeitarbeit keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.
    Wir erleben sehr häufig, dass Chefs die Teilzeitarbeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Wenn man das dann aber überprüft, liegen die häufig gar nicht vor, erzählt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Pröpper. Immer wenn wir aufzeigen können, dass jemand während des Urlaubs oder einer Krankheit auf seiner Stelle vertreten wurde oder es noch andere Teilzeitbeschäftigte in der Firma gibt, haben wir gute Chancen, den Anspruch auf Teilzeit durchzusetzen. Sein Tipp: Es sei gut, die Teilzeitarbeit schon während der Elternzeit durchzusetzen. Dann nämlich müsse der Arbeitgeber beweisen, dass dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Wenn man bereits während der Elternzeit bewiesen habe, dass es mit der Teilzeit ginge, habe man auch gute Chancen, die Teilzeitarbeit nach der Elternzeit weiterzuführen.

    Achim Schwarz einigte sich schließlich mit seinem Arbeitgeber in einem Vergleich. 45.000 Euro zahlte ihm das Unternehmen, fast so viel wie er verdient hätte, wenn er in Teilzeit gearbeitet hätte. Er freue sich über den Erfolg, erzählt Achim Schwarz, aber er hätte lieber in Teilzeit gearbeitet, statt einen Prozess über ein Jahr lang zu führen. Ernst & Young schreibt dem ARD-Ratgeber Recht dazu: Es ist hier in einem absoluten Ausnahmefall zu einem Rechtsstreit gekommen, in dem übrigens gar nicht darüber entschieden worden ist, ob die von Herrn Schwarz gewünschte Form der Teilzeittätigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften überhaupt hätte gewährt werden müssen. (von Barbara Ostermann)

 
Waldemar Pelke