PUBLIKATIONEN

Presseartikel

 
 
 

Dr. Martin Pröpper war am

7. März 2024 Interviewpartner des WDR: Was gilt zum Streikrecht?

Rechtsanwalt Dr. Martin Pröpper war Interviewpartner des WDR am 4. Dezember 2023.

 

Streikdrohung zwingt an Verhandlungstisch

 

Berliner Morgenpost

Sonntag, 5. Dezember 2004

von RA Heiko Peter Krenz

von Heiko Peter Krenz

Richter stärken Position der Gewerkschaften bei Sozialplänen - Alternativen zu Kündigungen
Die Schreckensmeldungen reißen nicht ab: Der Karstadt-Quelle-Konzern will mehr als 5000 Stellen abbauen, bei Opel sind 4000 Jobs in Gefahr, und bei Schlecker heißt es, dass 1000 Filialen geschlossen werden sollen. Auffallend ist, dass in diesen Fällen zunächst fast immer von betriebsbedingten Kündigungen und Standortschließungen die Rede war. Nach den Verhandlungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten bleibt davon jedoch meist nur wenig übrig. Großkonzerne sanieren ertragsschwache Standorte mit anderen Mitteln. Das hängt unter anderem mit der starken Verhandlungsposition der Gewerkschaften ab, die durch eine neue Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen zusätzlich gestärkt wurde.

Die Richter haben der Gewerkschaft Recht gegeben, dass Sozialpläne angesichts bevorstehender Entlassungen notfalls durch Streiks erzwungen werden können (Aktenzeichen: 7 Sa 819/04). Verweigert sich der Arbeitgeber dem Wunsch nach entsprechenden Verhandlungen, ist ein Streikaufruf demnach rechtens. Nicht selten dürfte aber schon die Streikdrohung reichen, um die Geschäftsleitung an den Tisch zu holen. Bislang war der Abschluss von Sozialplänen vorrangig dem Betriebsrat vorbehalten, dem jedoch das Druckmittel des Streiks fehlt.

Wie wichtig es ist, zeigen die aktuellen Beispiele: Opel zum Beispiel haben die Arbeitsniederlassungen täglich rund 30 Mio. Euro gekostet. Und auch bei Karstadt ist von Warenhausschließungen oder Entlassungen keine Rede mehr. Denn Zugeständnisse können den Gewerkschaften meist dann abgerungen werden, wenn Kündigungen vom Tisch sind.

Als Alternativen werden häufig flexible Arbeitszeiten ausgehandelt, das heißt die Arbeitszeit richtet sich nach dem Arbeitsanfall. Tariflohnerhöhungen auszusetzen oder Arbeitszeit ohne Lohnausgleich zu verlängern, bietet weiteres Einsparpotential. So haben Karstadt und die Gewerkschaft Verdi vereinbart, die Zahlung von Tariferhöhungen für drei Jahre auszusetzen und eine Nachzahlung an die Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre zu koppeln. Die Mitarbeiter erhalten die Tariferhöhungen also nur, wenn es dem Unternehmen besser geht.

Zudem werden in Krisenzeiten häufig übertarifliche oder freiwillige Leistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Sonderurlaubsgeld gestrichen. Dabei sollten Gewerkschaften und Betriebsrat darauf achten, dass vertraglich zugesicherte Leistungen nur für eine gewisse Zeit eingefroren werden. Läuft das Geschäft wieder besser, besteht kein Grund, auf die ursprünglich vereinbarten Leistungen dauerhaft zu verzichten.

Eine weitere Alternative zu Kündigungen ist der sozialverträgliche Personalabbau. Dies geschieht durch Altersteilzeitregelungen, Ausgliederungen von Betriebssparten in Transfergesellschaften oder durch Aufhebungsverträge. Die Dresdner Bank bietet ihren Mitarbeitern beispielsweise an, ihre Abfindungshöhe im Intranet anonym ausrechnen zu lassen. Dass es sich um echte Alternativen zu Massenentlassungen handelt, zeigen die Planungen von Karstadt, wo das mit harten Einschnitten für die Belegschaft verbundene Sanierungspaket in den nächsten Jahren 760 Mio. Euro sparen soll.

Urteile
Sozialplan 
- Ein Sozialplanvolumen von 1,6 Mio. Euro ist selbst dann vertretbar, wenn dadurch das Unternehmen an den Rand der Bestandsfähigkeit gerät - BAG, 1 ABR 11/02.

Ausgliederung - Weigert sich der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat über den Abschluss eines Interessenausgleichs zu verhandeln, kann die geplante Ausgliederung einer Küche/Cafeteria im Eilverfahren untersagt werden - LAG Hamm, 13 TaBV 127/03.

Verlagerung - Zur Verhinderung von Produktionsverlagerungen ins Ausland kann ein Sozialplan-Tarifvertrag durch die Gewerkschaften erstreikt werden - LAG Schleswig, 5 Sa 137/03.

 
Waldemar Pelke