Mehr Geld, weniger Rechte
Berliner Morgenpost
Sonntag, 25. Januar 2004
von RA Dr. Heiko Peter Krenz
Mit der Beförderung zum außertariflichen Angestellten scheint der berufliche Aufstieg geschafft. Schließlich werden außertarifliche Angestellte über Tarifniveau bezahlt. Oft wird aber übersehen, dass gleichzeitig die bislang tarifvertraglich garantierten Rechte verloren gehen. In Arbeitsverträgen von außertariflichen Angestellten finden sich häufig keine Begrenzungen der Arbeitszeit. Außerdem werden Überstunden in der Regel nicht mehr ausgezahlt oder in Freizeit ausgeglichen. Der in einigen Tarifverträgen vorgesehene Ausschluss von Kündigungen fällt ebenfalls weg. Auch finanziell lohnt sich der Aufstieg nicht immer. Steigen die Tarifgehälter, gilt das nicht für außertarifliche Angestellte. Keine Sicherheit bietet die in Unternehmen verbreitete Anpassung der AT-Gehälter an die Entwicklung der Tarifgehälter. Diese Praxis kann vom Arbeitgeber jederzeit eingestellt werden. In besonderen Fällen haben außertarifliche Angestellte aber einen Anspruch auf Gehaltserhöhung, entschied das Bundesarbeitsgericht (4 ABR 54/02): Eine Gehaltanpassung ist notwendig, wenn durch eine Erhöhung der Tarifgehälter die Höhe des AT-Gehalts erreicht wird. Die AT-Gehälter müssen das höchste Tarifgehalt um einen bestimmten Prozentsatz übersteigen. Wird dieser Mindestabstand nicht eingehalten, können außertarifliche Angestellte mehr Geld verlangen.