Goldener Handschlag verliert an Wert
Berliner Morgenpost
Sonntag, 11. Dezember 2005
von RA Dr. Heiko Peter Krenz
Steuerfreibetrag für Abfindungen soll ab Januar 2006 entfallen - daher empfiehlt sich Einigung in diesem Jahr
Von Heiko Peter Krenz
Bislang waren Abfindungen, die der Arbeitgeber bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen an Arbeitnehmer gezahlt hat, bis zu einem Betrag von 7200 Euro steuerfrei. Für denjenigen, der länger im Betrieb beschäftigt war und ein entsprechendes Lebensalter erreicht hatte, belief sich der Steuerfreibetrag sogar auf 9000 bzw. 11 000 Euro. Obwohl die letzte Reduzierung des Steuerfreibetrages von damals noch 8181 Euro nicht lange zurückliegt, hat die neue Bundesregierung jetzt beschlossen, dass die Steuerfreibeträge für Abfindungen ab dem 1. Januar 2006 komplett gestrichen werden. Ende des Jahres wird der Bundestag darüber abschließend entscheiden.
Dementsprechend ist Eile geboten. Der Gesetzgeber will nämlich eine Übergangsvorschrift schaffen, nach der folgendes gilt: Für Aufhebungsverträge, Gerichtsentscheidungen oder Entlassungen vor dem 1. Januar 2006 gilt die bisherige Steuerfreiheit, soweit der Arbeitnehmer die Abfindungszahlung vor dem 1. Januar 2007 erhält. Für gegenwärtig laufende Aufhebungsvertragsverhandlungen und Gerichtsverfahren bedeutet das, dass Arbeitnehmer nur dann noch in den Genuss der Steuerfreiheit kommen, wenn eine Einigung mit dem Arbeitgeber in diesem Jahr erfolgt. Kommt eine Einigung mit dem Arbeitgeber über eine Abfindungszahlung erst im nächsten Jahr zustande, ist die Abfindung nicht mehr steuerfrei.
Da diese Neuregelung zu massiven finanziellen Nachteilen für Arbeitnehmer führen wird, sollte dringend geprüft werden, ob sich eine Einigung mit dem Arbeitgeber noch in diesem Jahr lohnt. Ansonsten bleibt lediglich der Vorteil, dass auf Abfindungen keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind und dass Abfindungen steuerlich grundsätzlich besser behandelt werden als Gehaltszahlungen.
Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht im Berliner Büro der Arbeitsrechtskanzlei Ulrich Weber & Partner
Aus der Berliner Morgenpost vom 11. Dezember 2005