Stadt strebt Vergleich mit Betriebshofchef an
Aus: Westdeutsche Zeitung (WZ) vom 04. Februar 2011
Vereinbarung nach Klärungsgespräch.
Langenfeld. Lange wurde gerungen, debattiert, geklagt und in Berufung gegangen. Lange schien es, als würden sich die Rechtsstreitigkeiten auf unbestimmte Zeit hinziehen. Doch nun zeichnet sich plötzlich Licht am Ende des Tunnels ab. Denn jetzt ist zumindest eine kleine Vorentscheidung im Streit um die im Juni 2010 ans Licht gekommenen, vermeintlichen Verfehlungen des Betriebshofleiters und zweier Kollegen gefallen: Aktuell verhandeln die Stadt und Martin Pröpper – Anwalt des Betriebshofchefs – über einen Vergleich.
Alle drei Mitarbeiter mussten laut Urteil wieder eingestellt werden
Hintergrund: Nach dem Bekanntwerden von mehreren Ungereimtheiten innerhalb des Betriebshofes kündigte die Stadtverwaltung im Juni 2010 drei Mitarbeitern. Diese zogen dagegen vor das Düsseldorfer Arbeitsgericht und bekamen im November 2010 Recht. Daraufhin wurden die Kündigungen aufgehoben, die Stadt musste die drei Mitarbeiter zähneknirschend wieder beschäftigen.
Für die Zwischenzeit vom 9. Juli bis zum 8. November haben zwei der drei Mitarbeiter – der Dritte arbeitet seit einigen Monaten wieder regulär im Betriebshof – aber keine Nachzahlung erhalten. Dagegen gingen sie im Dezember und Januar erneut vor das Arbeitsgericht. Das konnte aber noch nicht zu einer Entscheidung kommen, weil die Stadt jeweils einen Antrag auf Aussetzung stellte. Diese Zwischenzeit haben beide Parteien zu einem Treffen genutzt, um sich eventuell außergerichtlich zu einigen. So war es am 18. Januar in der Kölner Anwaltskanzlei „Ulrich Weber und Partner“ zum großen Klärungsgespräch gekommen.
Mit dabei: Bürgermeister Frank Schneider, Manfred Rommel, Fachbereichsleiter zentrale Servicedienste der Stadt, und Anwalt Hans-Peter Spliethoff auf Seiten der Stadt. Der Betriebshofleiter selbst und sein Anwalt Martin Pröpper für die Gegenseite. Ergebnis: Die Stadt geht im Fall des Betriebshofleiters vorerst nicht in Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts. Zurückkehren soll der 60 Jahre alte Leiter aber ebenfalls nicht. Nun prüfen beide Parteien, inwiefern sie einen Vergleich finden können. Soll heißen: Die Stadt muss dem Leiter ein finanzielles Angebot unterbreiten, damit der Leiter von sich aus kündigt. Im Fall des zweiten Mitarbeiters in leitender Position wird ein Vergleich derzeit ausgeschlossen Dort strebt die Stadt ein Berufungsverfahren an.