ULRICH WEBER & PARTNER mbB
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für Arbeitsrecht
Update Veranstaltungen Arbeitsrecht 2023/2024
Wir freuen uns, dass unsere diesjährigen Update Veranstaltungen in Köln, Frankfurt am Main und Stuttgart ein Erfolg gewesen sind! Insgesamt haben wir über 1.400 Teilnehmende an unseren drei Standorten begrüßen dürfen.
Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden für das große Interesse. Ein besonderer Dank gilt unseren drei externen Referenten Dr. Jens Suckow, Holger Dahl und Dr. Julian Burmeister-Bießle.
Wir werden auch zukünftig über die neuesten Entwicklungen im Kündigungs- und Betriebsverfassungsrecht informieren bzw. interessante Entscheidungen im Arbeitsrecht kommentieren. Hierzu verweisen wir auf unsere regelmäßigen Blog-Beiträge. Zudem werden wir in 2024 an unseren drei Standorten wieder HR- und BR-Gesprächskreise anbieten.
Kanzlei-Blog
Das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 13.12.2023 – 1 ABR 28/22) hat eine interessante Entscheidung im Zusammenhang mit der Vorlage von Bewerbungsunterlagen an den Betriebsrat getroffen. Es ging im Kern um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber seinen Pflichten gegenüber dem Betriebsrat im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens nachkommen kann.
Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert die wesentlichen Aspekte der aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.12.2023.
Obwohl die Coronapandemie vorbei ist und Themen wie Quarantäne, Impfpflicht, Testnachweise etc. die Arbeitswelt nicht mehr belasten, beschäftigen die damit verbundenen rechtlichen Probleme die Gerichte noch heute. So hatte sich auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Arbeitnehmer in Quarantäne trotz symptomloser Coronainfektion und trotz unterlassener Impfung einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen seinen Arbeitgeber hat. Das BAG bejaht den Anspruch und schafft damit Klarheit.
Frau Rechtsanwältin Sanela Pohlmann erläutert die wesentlichen Aspekte der aktuellen Entscheidung des BAG vom 20.03.2024 (5 AZR 234/23).
Nach § 37 Abs. 6 BetrVG haben Betriebsräte Anspruch auf Schulungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Die Vermittlung von Kenntnissen ist dann erforderlich, wenn diese unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und Betriebsrat notwendig sind, damit die Betriebsratsmitglieder ihre gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen können.
Bei der Frage, ob Schulungen erforderlich sind, steht dem Betriebsrat ein Beurteilungsspielraum zu. Bei erstmals gewählten Betriebsratsmitgliedern braucht allerdings die Erforderlichkeit nicht näher dargelegt werden, wenn Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht, im allgemeinen Arbeitsrecht oder im Bereich der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vermittelt werden.
Die Frage, die nunmehr beim Bundesarbeitsgericht im Raum stand, war, ob aus Kostengründen der Betriebsrat nur noch einen Anspruch auf eine Onlineschulung statt einer Präsenzschulung hat.
Talente gesucht
Vielfach ausgezeichnete & renommierte Spezialkanzlei für Arbeitsrecht
Die Kanzlei Ulrich Weber & Partner mbB zählt zu den ersten Adressen für Arbeitsrecht in Deutschland mit bundesweiter Präsenz. An den Standorten Köln, Frankfurt am Main und Stuttgart beraten wir Unternehmen, Organvertreter, Führungskräfte, Betriebsräte sowie selbstverständlich auch Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Eine Konzentration auf das Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerlager wurde seit jeher bewusst vermieden, um die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren. Den Verhandlungspartner zu verstehen, seine Stärken und Schwächen zu kennen, ist von unschlagbarem Vorteil für den Verhandlungserfolg.
Im FOCUS Spezial “Deutschlands Top-Anwälte" sowie im JUVE-Handbuch ist die Rechtsanwälte Ulrich Weber & Partner mbB mehrfach unter den Top-Wirtschaftskanzleien mit der Spezialisierung auf Arbeitsrecht benannt worden. Auch auf den „Bestenlisten“ von „brand eins“, der „WirtschaftsWoche“ und dem „stern“ ist unser Haus als bundesweit renommierte Kanzlei für Arbeitsrecht vertreten.
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Presseartikel
Nach der "Flirt"-Äußerung von Wolfgang Kubicki hat Silvana Koch-Mehrin im Interview ihre Sicht auf die damalige Situation geschildert. Ein Arbeitsrechtler hält den Fall wegen sexueller Belästigung für juristisch relevant.